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Einsträngiges Aufhängeseil, Typ L

Aufhängeseil nach EN 1263-1, Typ L, für einsträngige Aufhängung: Eine Seite ist mit einer eingespleißten Schlaufe versehen, die andere Seite ist fest verschweißt. 

Länge: 2,50 m 
Mindestbruchkraft: 30 kN.

Gemäß BGR 179 müssen Auffangnetze an tragfähigen Aufhängepunkten mit einem maximalen Abstand von 2,50 m befestigt werden.

 Bei der Nutzung von einsträngigen Aufhängeseilen muss die Mindestbruchkraft der Seile 30 kN betragen.
Bruchlast: 30 kN
Normen: DIN EN 1263-1
Seildurchmesser: 12 mm
Trossen- /Seillänge: 2,50 m

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